- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße 25/2758762Altena
Böse
Bauaufsicht
- j.boese@altena.de
Özmen
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- e.oezmen@altena.de
Klippenstein
Bauleitplanung
- a.klippenstein@altena.de
Al-Bakr
Bauleitplanung
- a.al-bakr@altena.de
Kisker
Abteilungsleitung "Planen und Bauen"
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
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Berg
Tiefbau
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
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Sowie nach Vereinbarung
- m.berg@altena.de
J.
Wagner
Denkmalschutz
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- j.wagner@altena.de
Horn
Bauleitplanung
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Neuhaus
Bauaufsicht
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
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Samstag
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Gutschinski
Bauaufsicht
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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- s.gutschinski@altena.de
Vorkaufsrechtsangelegenheiten
Bevor ein Grundstück im Grundbuch umgeschrieben werden kann, muss von der Stadt bescheinigt werden, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht Gebrauch macht.
Die sogenannte Vorkaufsrechtbescheinigung beantragt der jeweils beurkundende Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadtverwaltung.
Die Gebühr beträgt z. Z. 18,00 €.
(gem. Tarif Nr. 14 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Altena (Westf.) vom 04.12.2000 in der z. Z. geltenden Fassung)