Vorkaufsrechtsangelegenheiten

Bevor ein Grundstück im Grundbuch umgeschrieben werden kann, muss von der Stadt bescheinigt werden, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht Gebrauch macht.
Die sogenannte Vorkaufsrechtbescheinigung beantragt der jeweils beurkundende Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadtverwaltung.

Die Gebühr beträgt z. Z. 18,00 €.
(gem. Tarif Nr. 14 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Altena (Westf.) vom 04.12.2000 in der z. Z. geltenden Fassung)

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