Bauen und Planen - Stadtentwicklung

„Als Stadtentwicklungsplanung wird die Planung einer Gemeinde bezeichnet, welche die Zielvorstellungen für den Gesamtbereich der gemeindlichen Entwicklungen oder für Teilbereiche enthält. Durch sie wird der Rahmen für eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen dienende städtebauliche Entwicklung gesetzt. Dieser Rahmen schließt raumwirksame Investitionen der Gemeinde mit ein und bestimmt deren Zeit- und Rangfolge. Mit der Stadtentwicklungsplanung werden die verschiedenen Fachplanungen auf eine Zielvorstellung ausgerichtet und aufeinander abgestimmt.
Durch diesen umfassenden Aufgabenbereich unterscheidet sich die Stadtentwicklungsplanung von der Bauleitplanung, deren Aufgabe darauf beschränkt ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. [...] Die Stadtentwicklungsplanung wird im Bundesrecht nicht geregelt; es bleibt den Gemeinden jedoch unbenommen, dieses Instrument freiwillig – und informell– einzusetzen.“

(Quelle: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2017): Lexica. URL: www.arl-net.de/lexica/de/en, letzter Zugriff 24.03.2017)

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