Was ist ein Bebauungsplan?

In einem Bebauungsplan wird für ein Teilgebiet der Stadt - dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Plans - konkret und für jedermann verbindlich festgesetzt, wie die einzelnen Grundstücksflächen genutzt werden dürfen. Festgesetzt werden in der Regel unter anderem:

  • die Art der baulichen Nutzung, z. B. als Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet,
  • die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  • die zulässige Höhe von Gebäuden,
  • örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung von Gebäuden und Werbeanlagen,
  • die öffentlichen Straßenflächen und andere öffentliche Infrastruktureinrichtungen,
  • Grünflächen und Flächen für Maßnahmen des ökologischen Ausgleichs (z. B. zum Anpflanzen von Bäumen)

Ein Bebauungsplan besteht immer aus der zeichnerischen Plandarstellung und der schriftlichen Begründung. Bei neueren Plänen (ab 2004) enthält die Begründung auch den Umweltbericht.

Es gibt nicht für alle bebauten oder bebaubaren Flächen im Stadtgebiet einen Bebauungsplan. Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt allein im Ermessen der Stadt. Wenn kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu ist im Aufstellungsverfahren die Beteiligung der Bürger und die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich die Planung berührt, gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die/ den zuständigen Mitarbeiter wenden.

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