Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Denkmäler innerhalb der Stadt Altena (Westf.) geben in besonderer Weise die Entwicklung der Stadt wieder. So steht z. B. die Burg Altena für den Ursprung Altenas, die Drahtrollen für die frühe Industrialisierung der Täler, manch ein Bürgerhaus für die gesellschaftliche Entwicklung und bei den Landwehren handelt es sich um alte Territorialgrenzen.  

Denkmäler sind somit eine bedeutsame Informationsquelle zur Stadtgeschichte. Aufgeführt werden sie in der Denkmalliste der Stadt Altena.

Für die vielfältigen Fragen die im Zusammenhang mit der Sanierung oder der Umnutzung eines Denkmals auftreten, steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde beratend zur Seite.

Alle baulichen Maßnahmen an einem Baudenkmal unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Dies bezieht sich nicht nur auf die äußere Hülle des Baudenkmals sondern auch auf das Gebäudeinnere. Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis sowie der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i,10f,11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) können formlos bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.

Für bestimmte Arbeiten an Baudenkmälern besteht die Möglichkeit Fördermittel zu erhalten. Hierzu setzen Sie sich bitte mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung.

Weitergehende Informationen wie z. B. zum “Tag des offenen Denkmals” erhalten Sie ebenfalls bei der Unteren Denkmalbehörde.

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