Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet. In ihm werden die langfristigen räumlichen Entwicklungen der Stadt Altena und deren städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.

Der Flächennutzungsplan ist das Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung. Er begründet kein Baurecht! Dazu bedarf es der Konkretisierung durch Bebauungspläne.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Altena ist seit dem 01.09.1980 rechtswirksam. In digitaler Form liegen daher bisher nur die Änderungen der letzten Jahre vor:

20. Änderung - Bereich Bahnhofstraße: Plan und Erläuterung

23. Änderung - Bereich Märkischer Gewerbepark Rosmart: Plan und Erläuterung

25. Änderung - Stortel: Plan und Erläuterung

26. Änderung - Bereich Pragpaul/ Hünengraben/ Linscheid: Plan und Erläuterung

27. Änderung - Bereich Werdohler Straße: Plan und Erläuterung

28. Änderung- Bereich Bahnhofstraße ALDI: Plan und Erläuterung

29.Änderung - Bereich Rahmede: Plan und Erläuterung

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