Eben noch am Straßenrand geparkt – jetzt ist plötzlich Ihr Auto weg. Abgeschleppt wird in der Regel dann, wenn so eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht, bzw. es bei einer Veranstaltung zu erwarten ist.
Abschleppmaßnahmen sind nicht nur ärgerlich und kosten Zeit, sondern auch recht viel Geld. Neben den Kosten des Abschleppunternehmens (z. Zt. mind. 70,00 €) werden generell noch Gebühren nach der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben (bei noch angemeldeten Fahrzeugen 75,00 €, bei abgemeldeten Fahrzeugen 150,00 €).
In allen Fällen müssen Sie zusätzlich mit einer Anzeige durch die Polizei und Punkten in Flensburg rechnen. Um Ihr Auto wieder zu bekommen, rufen Sie daher zuerst bei der Altenaer Polizeidienststelle (Telefon 0 23 52 - 9 19 90) an, dort erfahren Sie, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und welche Unterlagen Sie benötigen, um es wiederzubekommen.
Noch angemeldete Fahrzeuge werden in der Regel innerhalb des Stadtgebietes umgesetzt, und zwar zu folgenden Standorten: Parkplatz „Langer Kamp”, Parkplatz „Stadtwerke” oder Parkplatz „ACO”.
Abgemeldete Kraftfahrzeuge („Schrottautos”) werden abgeschleppt und zur Verwertung freigegeben, wenn das Fahrzeug trotz schriftlicher Aufforderung an den letzten Halter nicht entfernt und entsorgt wird. In der Regel werden die abgemeldeten Fahrzeuge auf den Fahrzeughof der Firma Witte, Masteweg 4, 58640 Iserlohn, Tel.: 0 23 71 - 4 01 23, Fax: 0 23 71 - 4 56 60, gebracht und können dort abgeholt werden (Standgebühr pro Tag!).
Achtung: Meldet sich der Halter innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, wird das Fahrzeug zur Verwertung freigegeben!
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