Beschreibung:
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Die Beantragung:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss grundsätzlich von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden.
Sollte ein Elternteil verhindert sein, muss von diesem eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Wenn die Eltern geschieden sind, reicht die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten gegen Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses.
Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Der Kinderreisepass wird im Bürgerbüro erstellt und kann sofort mitgenommen werden.
Hinweise:
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt das Bürgerbüro oder Sie sehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nach.
Bitte beachten Sie auch, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werde muss.
Benötigte Unterlagen:
Bitte legen Sie die Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggfs. Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden einen alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder andere Identitätspapiere des Kindes, die schriftliche Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Elternteils bzw. Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, vor. Die Augenfarbe und die Größe Ihres Kindes werden in den Kinderreisepass eingetragen.
Jeder Kinderreisepass – unabhängig vom Alter des Kindes – ist mit einem Lichtbild auszustellen. Für die Ausstellung wird daher immer ein biometrisches Passbild benötigt. Sprechen Sie mit Ihrem Photografen.
Gültigkeit:
Grundsätzlich ist der Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr gültig. Der Kinderreisepass von Säuglingen und Kleinkindern hat eine geringere Gültigkeit, nach Ermessen des Bürgerbüros.
Ab dem 12. Lebensjahr kann auf Antrag ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Kosten:
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr von 13,00 € erhoben, eine Verlängerung kostet 6,00 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |