Beschreibung:
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates für Bürger, die aufgrund ihrer geringen Einkünfte einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) bekommen.
Benötigte Unterlagen:
Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigung aus nichtselbstständiger Arbeit aller im Haushalt lebenden Personen bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld usw.)
- Bei Rentnerinnen / Rentnern: Rentenbescheid mit den letzten Rentenanpassungsmitteilungen.
- Bei Einkommensteuerpflichtigen: Letzter Einkommensteuerbescheid / Vorauszahlungsbescheid / letzte Einkommensteuererklärung (mit allen Anlagen).
- Bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr.
- Bei Empfängerinnen / Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfängerin / Empfänger der Leistungen.
- Bei Arbeitslosen: Nachweis über bezogenes Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach § 421j SGB III, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungshilfe, aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld, Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebensunterhalt dienen.
- Bei Empfängerinnen / Empfängern von Transferleistungen: Nachweis über Art und Höhe der Leistungen.
- Bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen: Nachweise über die Unterhaltszahlungen, das Verwandtschaftsverhältnis zur / zum Unterhaltsberechtigten und den Rechtsgrund für die Unterhaltsleistungen, die Art der Ausbildung (in der Regel Bescheinigung der Ausbildungsstätte / Schule)
- Schwerbehindertenausweis
- Zur Feststellung des pauschalen Abzugs: Die Entrichtung von Pflichtbeträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Entrichtung laufender Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung einem der vorgenannten Pflichtbeiträge entsprechen, ist durch Vorlage von Bescheinigungen der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers, von Beitragsquittungen, Rentenbescheiden, Rentenanpassungsmitteilungen, Beitragsbescheiden der Krankenkasse oder durch Versicherungsverträge nachzuweisen.
- Mietbescheinigung und Mietvertrag
- Fremdmittelbescheinigung
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und der Verwaltungskosten an Dritte.
- Nachweis über Erträge aus Überlassungen von Räumen und Flächen an Dritte.
- Nachweis über Leistungen Dritter zur Aufbringung der Belastung.
- Notarieller Kaufvertrag; Wohnflächenberechnung.
Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie bei der Stadtverwaltung.
Wohngeldrechner:
Der Online-Wohngeldrechner vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag.
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Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Zuständiger Bereich:
Bereich Sonstige soziale Dienste und Einrichtungen
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena
Ansprechpartner:
Frau Niebuhr – s.niebuhr(at)altena.de – 02352 / 209-319
Frau Vogl – a.vogl(at)altena.de – 02352 / 209-279
Frau Zeibig – g.zeibig(at)altena.de – 02352 / 209-260
Sprechzeiten:
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung.