Bevölkerungsschutz

Katastrophen- & Zivilschutz

Leichte Sprache:

Bevölkerungsschutz schützt Menschen vor Gefahren. In Deutschland schützt der Bevölkerungsschutz Menschen. Er schützt vor vielen Gefahren. Zum Beispiel:

  • Naturgefahren, wie ein großer Sturm oder ein Hochwasser
  • technische Unfälle und Ausfälle, zum Beispiel eine Explosion in einer Fabrik
  • Seuchen, wenn sehr viele Menschen gleichzeitig krank werden (das nennt man Pandemie)
  • Angriffe im Krieg

Beim Bevölkerungsschutz gibt es zwei Bereiche:

  1. Katastrophenschutz – Er hilft, wenn eine Gefahr in Friedenszeiten besteht. Das ist die Zeit ohne Krieg.
  2. Zivilschutz – Er hilft, wenn eine Gefahr in Kriegszeiten besteht. Das ist die Zeit mit Krieg.

Im nächsten Teil wird erklärt: Wer ist in welchem Bereich zuständig?

Katastrophenschutz

Wer ist zuständig?

Die Bundesländer sind für diesen Bereich zuständig. In Nordrhein-Westfalen steht dazu eine Regel im Gesetz. Die Regel heißt: Paragraph 2 im Behördengesetz für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen. Abkürzung: BHKG NRW.

Welche Gefahren gibt es in Friedenszeiten?

In Friedenszeiten kann es verschiedene Krisen geben. Zum Beispiel:

  • sehr viel Regen auf einmal, so dass Wasser über die Ufer flutet
  • starke Stürme und Unwetter
  • sehr starke Hitze oder sehr starke Kälte
  • wichtige Anlagen fallen aus, zum Beispiel die Wasser-, Strom- oder Wärmeversorgung

Wie ist die Struktur aufgebaut?

An der Spitze steht das Innenministerium des Bundeslandes.

Darunter stehen die Kreise und die kreisfreien Städte. Sie haben eigene Katastrophenschutzstellen und eigene Krisenstäbe.

Darunter stehen die Städte und Gemeinden. Sie haben Einsatzkräfte vor Ort, zum Beispiel die Feuerwehr oder den Rettungsdienst. Sie haben auch eigene Krisenstäbe. Das sind Stäbe für besondere Ereignisse.

Wie helfen Bund und Land?

Der Bund und das Bundesland helfen den Kreisen, Städten und Gemeinden. Sie stellen Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Sie bilden die Menschen aus, die im Katastrophenschutz arbeiten. So können die Aufgaben gut erledigt werden.

Was passiert im Ernstfall?

Wenn eine Katastrophe passiert, handeln die Städte und Gemeinden direkt vor Ort. Wenn es später einen Kriegsfall gibt, können Bund und Land auf diese gleichen Strukturen zurückgreifen.

Warum ist Ehrenamt wichtig?

Neben den Menschen, die hauptberuflich arbeiten, sind viele Freiwillige wichtig. Zum Beispiel:

  • die Freiwillige Feuerwehr
  • das Deutsche Rote Kreuz
  • die Malteser
  • die Johanniter
  • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
  • der Arbeiter-Samariter-Bund

Diese Organisationen helfen im Notfall mit.


Zivilschutz

Wer ist für den Schutz im Krieg zuständig?

Im Krieg, also bei Angriffen mit Waffen, ist der Bund zuständig. Das ist die Bundesregierung. Das steht in zwei Gesetzen: Im Grundgesetz, in Artikel 73, und im Zivilschutzaufwuchsfinanzierungsgesetz, in Paragraph 1. Abkürzung: ZSKG.

Wofür kümmert sich der Bund?

Der Bund übernimmt zum Beispiel diese Aufgaben:

  • Menschen vor Gefahren warnen
  • Menschen helfen, sich selbst zuschützen
  • sichere Bauten, in denen sich Menschen schützen können
  • die Gesundheit der Menschen schützen
  • wertvolle Dinge schützen, die zur Kultur gehören, zum Beispiel alte Gebäude oder Kunst
  • Maßnahmen ergreifen, damit ein Angriff weniger Schaden anrichten kann

Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?

Der Bund arbeitet eng mit den Bundesländern zusammen. Er darf die gleichen Strukturen und Geräte nutzen, die der Katastrophenschutz hat. Das ist für beide Seiten gut:

  • Die Bundesländer, Kreise und Kommunen können in Friedenszeiten die Geräte und Fahrzeuge des Zivilschutzes nutzen.
  • Wenn neue Geräte angeschafft werden, bekommen die Menschen, die mit ihnen arbeiten, auch eine gute Ausbildung.

Wer kann beim Zivilschutz helfen?

Beim Zivilschutz können zum Beispiel diese Organisationen eingesetzt werden:

  • das Technische Hilfswerk (THW)
  • die Bundespolizei
  • die Bundeswehr

Wer leitet alles?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe leitet die Aufgaben des Bundes. Die Abkürzung dafür ist: BBK. Das Amt gehört zum Bundesinnenministerium.


 

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