Bevölkerungsschutz

Katastrophen- & Zivilschutz

Bevölkerungsschutz umfasst in Deutschland die Vorbeugung, Vorbereitung und Bewältigung von Gefahren, die Menschen bedrohen – sei es durch Naturereignisse wie Hochwasser und Stürme, durch technische Un- oder Ausfälle, Pandemien oder militärische Angriffe.

Unter dem Dachbegriff “Bevölkerungsschutz” gibt es die beiden Bereiche “Katastrophenschutz” und “Zivilschutz”. Vereinfacht ausgedrückt: Beim Katastrophenschutz geht es um die Gefahrenabwehr in Friedenszeiten, beim Zivilschutz um die Gefahrenabwehr in Kriegszeiten.

Im Folgenden geht es um die Zuständigkeiten innerhalb der beiden Bereiche.

Katastrophenschutz

Dieser Bereich ist Aufgabe der Bundesländer (bei uns § 2 BHKG NRW).

Die Gefahrenabwehr in Friedenszeiten kann durch diverse Krisen hervorgerufen werden, wie:

  • Starkregenereignisse / Fluten
  • Stürme / Unwetter
  • enorme Hitze oder Kälte
  • Ausfall wichtiger Infrastrukturen, wie Wasser-, Strom- oder Wärmeversorgung

Unter den Ländern mit dem zuständigen Innenministerium stehen die Kreise und Kreisfreien Städte mit ihren unteren Katastrophenschutzbehörden und Krisenstäben. Darunter stehen die Kommunen (Städte und Gemeinden) mit den ortsansässigen Einsatzkräften, wie den Feuerwehren oder Rettungsdiensten und den Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (Krisenstäbe der Kommunen).

Der Bund und das jeweilige Bundesland unterstützen die untergeordneten Stellen und Institutionen mit Fahrzeugen und Gerät, um die Aufgaben des Katastrophenschutzes möglichst optimal wahrnehmen zu können und schult das dafür vorgesehene Personal.

Operativ werden also die Kommunen im Katastrophenfall aktiv. Auf diese Strukturen können Bund und Land dann aber wiederum im Zivilschutzfall zurückgreifen.

Hier kommt es neben den hauptamtlichen Kräften immer auch sehr auf das Ehrenamt an, wie bei der Freiwilligen Feuerwehr oder Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder dem Arbeiter-Samariter-Bund.

Zivilschutz

Die Gefahrenabwehr in Kriegszeiten, bei/während/nach militärischen Angriffen ist Sache des Bundes (Artikel 73 des Grundgesetzes, § 1 ZSKG).

Der Bund sorgt sich beispielsweise um:

  • die Warnung der Bevölkerung
  • den Selbstschutz
  • die Schutzbauten
  • den Schutz von Gesundheit und Kulturgut
  • die vorbeugenden Maßnahmen

Dabei kann der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf die Strukturen und Mittel des Katastrophenschutzes zurückgreifen. Beide Seiten profitieren davon, da die Länder (und damit die Kreise und Kommunen) in Friedenszeiten auf das Gerät und die Fahrzeuge des Zivilschutzes zurückgreifen können. Zudem geht mit der Ausrüstung auch immer eine weiterführende Ausbildung einher.

Beim Zivilschutz sind beispielsweise das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei und die Bundeswehr einsetzbar. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) steht bei den Aufgaben des Bundes über allem und ist beim Bundesinnenministerium angesiedelt.

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