Auskunftssperre aus dem Melderegister

Sie möchten eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen?

Eine Auskunftssperre kann für Sie im Melderegister eingetragen werden, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihnen oder einer anderen Person in Ihrem Haushalt bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen könnte.

Einen entsprechenden Antrag sollten Sie im Bedarfsfall zweckmäßigerweise in Verbindung mit der An- oder Ummeldung im Bürgeramt stellen. Die Auskunftssperre setzt einen aktuellen Wohnsitzwechsel voraus.

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Die bestehende Gefahr für Sie oder der/den anderen Person(en) im Haushalt ist im Antrag zu begründen und durch Nachweise zu belegen.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Hinweise

Wenn es Ihnen nur darum geht, die Weitergabe Ihrer Daten (z. B. an Adressbuchverlage, an Presse und Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen, an Parteien und Wählergruppen bei Wahlen und Abstimmungen und bzw. oder die Auskunftserteilung per Internet) zu verhindern, brauchen Sie keine Auskunftssperre zu beantragen. In diesen Fällen reicht es aus, wenn Sie bei uns einen Widerspruch gegen die entsprechende Auskunftserteilung einlegen, d. h. eine Übermittlungssperre ins Melderegister eintragen lassen. Hierfür brauchen Sie keine Begründung und auch kein berechtigtes Interesse.

Kosten

Es entstehen keine Kosten für die Einrichtung der Auskunftssperre.

Notwendige Unterlagen

Für die Einrichtung der Auskunftssperre werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Von Ihnen unterschriebener Antrag mit ausführlicher Sachverhaltsschilderung
  • Ihr Identitätsdokument
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden müssen
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben (z.B. Zeugenaussagen, schriftliche Bestätigungen dritter Personen, behördliche Bescheinigungen, ärztliche Bescheinigungen, Polizeiberichte, Gerichtsurteile)

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

kostenlos

Sperre, Auskunft, Melderegister
Melderegister (Auskunftssperre)

Kontakt

Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762 Altena

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