Buschmann
Leitung Abteilung 3 -Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung, Feuerwache
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-328
- Fax
- +49 2352 209-203
- l.buschmann@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Mansel
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
Befreiung von der Ausweispflicht
Bitte beantragen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen mit bei.
Das Formular erhalten Sie außerdem im Bürgerservice - gerne schicken wir es Ihnen auf telefonische Anfrage auch zu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für alle (älteren) Mitbürgerinnen und Mitbürger, die krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage sind, ein Ausweisdokument zu beantragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht.
Diese Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem unten hinterlegten Formular
Hinweis
Unter anderem ist für bestimmte Bankgeschäfte und Erbangelegenheiten ein gültiges Ausweisdokument unbedingt notwendig. Bitte informieren Sie sich ggf. hierüber VOR Antragstellung. Vielen Dank!
Kosten
- gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- geeigneter Nachweis in Kopie (z. B. Pflegegeldbescheid, ärztliches Attest über die Immobilität) oder eine entsprechende Glaubhaftmachung einer/eines nahen Angehörigen
ggf. Kopie des Ausweisdokumentes der Person, die den Befreiungsantrag stellt (sofern die betroffene Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist)
Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
