Befreiung von der Ausweispflicht

Bitte beantragen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen mit bei.

Das Formular erhalten Sie außerdem im Bürgerservice - gerne schicken wir es Ihnen auf telefonische Anfrage auch zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Für alle (älteren) Mitbürgerinnen und Mitbürger, die krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage sind, ein Ausweisdokument zu beantragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht.

Diese Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem unten hinterlegten Formular  

Hinweis
Unter anderem ist für bestimmte Bankgeschäfte und Erbangelegenheiten ein gültiges Ausweisdokument unbedingt notwendig. Bitte informieren Sie sich ggf. hierüber VOR Antragstellung. Vielen Dank!

Kosten

- gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht 
  • geeigneter Nachweis in Kopie (z. B. Pflegegeldbescheid, ärztliches Attest über die Immobilität) oder eine entsprechende Glaubhaftmachung einer/eines nahen Angehörigen
  • ggf. Kopie des Ausweisdokumentes der Person, die den Befreiungsantrag stellt (sofern die betroffene Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist)

     

Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Ausweispflicht (Befreiung)
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