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- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
Kellermann
Altenwohnungen, Wohnungsanfragen
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
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geschlossen
Sonntag
geschlossen
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Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
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- a.kellermann@altena.de
Blinde (Geldleistungen)
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – GHB.
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter monatliches Blindengeld.
Hochgradig sehbehinderte Mneschen erhalten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen monatlichen Beitrag.
Kontakt
Rathaus
Raum: 49
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
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| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
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