Container, Gerüst- und Kranaufstellung

Sie möchten einen Container, ein Gerüst oder einen Kran auf öffentlichen Wegeflächen (Gehweg, Parkstreifen, Seitenstreifen) abstellen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich, die bei uns zu beantragen ist.

Für die Aufstellung des Containers ist vorrangig die Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist im Ausnahmefall die Aufstellung im Bereich der öffentlichen Wegefläche (Gehwege, Parkstreifen oder Seitenstreifen) zu beantragen.

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