Datenschutz
Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten, z.B. im Bürgeramt, Sozialamt oder Jugendamt. Durch die in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken die Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verpflichtet die Stadt Altena (Westf.) als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, d.h. das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden.
Weitere Informationen: Datenschutzgesetz NRW mit Stand vom 01.04.2026
