Buschmann
Leitung Abteilung 3 -Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung, Feuerwache
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-328
- Fax
- +49 2352 209-203
- l.buschmann@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Mansel
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
eID-Karte
Sie möchten eine eID Karte beantragen?
Die Beantragung einer eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion ist möglich für Bürger/innen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums nach Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Inhaber/innen können Ihre Identität mit der eID-Karte gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen online oder vor Ort elektronisch nachzuweisen.
Wie beantrage ich die eID-Karte?
Für die Beantragung der eID-Karte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.
Wie erhalte ich die eID-Karte?
Die eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 4 Wochen.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen.
Verlust der eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei uns anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Internetseite:
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
Formulare
