Einbürgerungen

Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, wie z. B. das Wahlrecht und das Recht auf konsularischen Beistand im Ausland.

Antragsformulare sind im Bürgerservice erhältlich. Da jede Einbürgerung individuell ist, wird Ihnen bei Aushändigung der Formulare mitgeteilt, welche Unterlagen beizubringen sind. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr haben einen eigenen Anspruch auf Einbürgerung und müssen daher selber einen Antrag stellen. Dieser ist jedoch bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten mit zu unterschreiben.

Der Antrag auf Einbürgerung wird zur Entscheidung und weiteren Veranlassung an den Märkischen Kreis, Ausländerbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, weitergeleitet.

Rechtliche Grundlagen:

  • Ausländergesetz (AuslG)

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Kontakt

Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

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