Feuerwerk

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden. Für alle anderen Tage des Jahres ist eine Ausnahmebewilligung der Ordnungsbehörde erforderlich. Für Inhaber einer besonderen Erlaubnis oder eines Beö¤higungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz gelten besondere Vorgaben, ebenso für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 3 und 4.

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Überwachung des ruhenden Verkehrs, Abfallentsorgung

Technisches Rathaus
Raum: 1.05
Lüdenscheider Straße 25/27
58762 Altena

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