Buschmann
Leitung Abteilung 3 -Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung, Feuerwache
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-328
- Fax
- +49 2352 209-203
- l.buschmann@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Mansel
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
Fischereiangelegenheiten
Zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet benötigt man einen gültigen Fischereischein sowie die Erlaubnis des Gewässereigentümers.
Der Fischereischein und der Jugendfischereischein werden im Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereischeines ist das Ablegen der Fischereiprüfung. Diese wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt (Tel. 02351/9666324). Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne Prüfung ausgestellt wird. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Der Fischereischein kann für 1 Jahr ausgestellt oder verlängert werden oder für 5 Jahre, der Jugendfischereischein wird grundsätzlich nur für ein Jahr ausgestellt oder verlängert.
Notwendige Unterlagen:
Für die Erstausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung
- aktuelles Passfoto
Bei der Verlängerung des Fischereischeines ist zu prüfen, ob das Passfoto noch aktuell ist.
Gebühren:
5-Jahres-Fischereischein 48,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €
5-Jahres-Fischereischein 48,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €
