Fundbüro

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Dann können Sie auch im Ordnungsamt gefundene Gegenstände abgeben oder nach verlorenen Gegenständen nachfragen.

Ab einem Wert von 10,00 € für gefundene Gegenstände besteht eine Anzeigepflicht gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zusätzlich können Sie auch auf Wunsch nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern diese nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise über gefundene Gegenstände in der örtlichen Presse.

Fundsachen

Kontakt

Überwachung des ruhenden Verkehrs, Außendienst

Technisches Rathaus
Raum: 1.01
Lüdenscheider Straße 25/27
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:10.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Sowie nach Vereinbarung

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