- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
Buschmann
Leitung Abteilung 3 -Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung, Feuerwache
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-328
- Fax
- +49 2352 209-203
- l.buschmann@altena.de
Buschmann
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Donnerstag
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geschlossen
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Sowie nach Vereinbarung
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- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
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- +49 2352 209-328
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- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
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- 001Bachstraße5958762Altena
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Gewerbeangelegenheiten
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
- Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem: - Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Bei weiteren Fragen zur Gewerbeanmeldung (z. B. zur Höhe der aktuellen Gebühren) wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson.
Wir weisen darauf hin, dass bei Inanspruchnahme eines Unternehmens, welches die Anmeldung für Sie vornimmt, ggfs. zusätzliche Gebühren anfallen können.
Kontakt
Technisches Rathaus
Raum: 1.06
Lüdenscheider Straße 25/27
58762
Altena
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 10.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Sowie nach Vereinbarung
