Gewerbezentralregisterauszug

Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug?

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Natürliche Personen stellen den Antrag persönlich im Bürgeramt. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich.

Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ebenfalls beim Bürgeramt gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgrund, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Gewerbezentralregisterauszug direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dafür können Sie folgenden Link benutzen: Online-Beantragung Gewerbezentralregisterauszug

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Notwendige Unterlagen

Natürliche Personen:

Sie müssen persönlich vorsprechen und ein Identitätsdokument vorlegen.

Juristische Personen:

Der Antrag muss unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs von der Person gestellt werden, die im Handelsregisterauszug als vertretungsberechtigt ausgewiesen ist. Auch ist ein Identitätsdokument vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO NW)

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Gewerbe, Registerauszug

Kontakt

Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

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