- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
Wesemann
Gleichstellungsbeauftragte
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
- Telefon
- +49 2352 209-218
- Fax
- +49 2352 209-203
- a.wesemann@altena.de
Gleichstellung
„Gleichstellung von Frau und Mann" ist auch eine Aufgabe der Gemeinden, und so verpflichtet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben der Gemeinde mit, welche die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. So setzt die Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene durch Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei verwaltungsinternen und externen Maßnahmen den Gleichheitsgrundsatz durch, der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert ist und besagt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat ö¶rdert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Kontakt
Rathaus
Raum: 7
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
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| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
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| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
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