Gleichstellung

„Gleichstellung von Frau und Mann" ist auch eine Aufgabe der Gemeinden, und so verpflichtet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben der Gemeinde mit, welche die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. So setzt die Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene durch Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei verwaltungsinternen und externen Maßnahmen den Gleichheitsgrundsatz durch, der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert ist und besagt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat ö¶rdert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte

Rathaus
Raum: 7
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

Menü