Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz in Altena und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren:

  • Grundsteuer A
  • Grundsteuer B
  • Straßenreinigungsgebühren (Sommerreinigung / Winterdienst)
  • Abfallentsorgungsgebühren

Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben.

Die Abwasserbeseitigungsgebühren gehören auch zu den Grundbesitzabgaben, werden aber vom Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf,) zusammen mit der jährlichen Abrechnung der Stadtwerke Altena GmbH erhoben.

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Sachbearbeitung Finanzen

Rathaus
Raum: 31
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

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Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

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