Grundsicherung

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind
auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten.

Für genauere Informationen und Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Kontakt

Sozialhilfe nach SGB XII M-Z

Rathaus
Raum: 51
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

Sozialhilfe nach SGB XII A-L

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