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Krzysztofik
Sachbearbeitung Finanzen
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
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Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für jedes bebaute und unbebaute Grundstück erhoben. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Grundsteuer A) sowie bebauten bzw. unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) unterschieden.
Hebesätze der Stadt Altena (Westf.):
Die Hebesätze werden jährlich durch die Haushaltssatzung neu festgesetzt und betragen derzeit
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 222 v.H.
für die Grundstücke differenziert nach
Wohngrundstücken (Grundsteuer B) 1044 v.H.
Nichtwohngrundstücken (Grundsteuer B) 2088 v.H.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Basis für die Berechnung der Stadt Altena (Westf.) ist der Einheitswert-/Messbetrags-bescheid des Finanzamts. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird für jedes Objekt individuell ermittelt. Das Finanzamt ermittelt diese Werte anhand des Bewertungsverfahrens. Die Mitteilung des Finanzamtes erfolgt automatisch z.B. nach dem Erwerb einer Immobilie oder aber bei Erhöhung oder Verringerung des Wertes durch bauliche Veränderungen. Die Stadt verwendet dann den jeweils gültigen Hebesatz und ermittelt dadurch die jährlich zu zahlende Grundsteuer, die Ihnen in einem Grundsteuerbescheid bekannt gegeben wird.
Die Grundsteuern werden jährlich mit den anderen Grundbesitzabgaben (Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren - in der Regel Anfang des Jahres - per Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen zugesandt. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind zu den gesetzlichen ö¤lligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen?
Dazu finden Sie weiter unten im Bereich "Formulare" das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung).
Was ist bei einem Eigentumswechsel im Bereich der Grundsteuer zu beachten?
Beim Eigentumswechsel im Laufe eines Jahres ist der bisherige Eigentümer gegenüber der Stadt Altena (Westf.) weiterhin steuerpflichtig, bis die Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt (in der Regel frühestens zum 01.01. des Folgejahres!).
Privatrechtliche Ansprüche sind zwischen Käufer und Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zu regeln.
Kontakt
Rathaus
Raum: 31
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
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