Hundesteuer

Falls Sie einen Hund haben, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden. Alle Hunde, die in Altena gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Abmeldung

Bei Abmeldung ist die Rückgabe der Steuermarke sowie evtl. die Bescheinigung des Tierarztes erforderlich. 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 96 Euro,

b) zwei Hunde gehalten werden 114 Euro je Hund,

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 132 Euro je Hund,

d) ein geö¤hrlicher Hund gehalten wird 192 Euro je Hund (Listenhund),

e) zwei oder mehr geö¤hrliche Hunde gehalten werden 228 Euro je Hund (Listenhunde).

Kontakt

Sachbearbeitung Finanzen

Rathaus
Raum: 31
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

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