Informationsfreiheitsgesetz

Für die Stadt Altena (Westf.) gilt das landeseigene Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses Gesetz gewährt Ihnen als Bürger und Bürgerinnen das Recht, auf Antrag voraussetzungslos Einblick in amtliche Informationen und Akten der Stadtverwaltung zu erhalten. Ein berechtigtes oder rechtliches Interesse müssen Sie dafür nicht nachweisen.

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Abteilungsleitung Zentrale Dienste und Gebäudemanagement

Rathaus
Raum: 11
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

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Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
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Sonntag:geschlossen

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