Mahnungen

Falls Sie Ihre Zahlungen gegenüber der Stadt Altena (Westf.)  nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie von der Stadtkasse eine Mahnung. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen zwei unterschiedlichen Forderungsarten unterschieden. Zum einen handelt es sich um sogenannte öffentlich-rechtliche Forderungen oder um eine privatrechtliche Forderung.
Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben oder Hundesteuer) erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahnung ist für Sie mit weiteren Kosten verbunden. Bei privatrechtlichen Forderungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.
Sie können kostenpflichtige Mahnungen vermeiden, indem Sie der Stadtkasse eine SEPA Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Zahlungen zum ö¤lligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht. 

Kontakt

Finanzbuchhaltung Baubetriebshof, Zahlungsverkehr, Mahnungen

Baubetriebshof
Raum: Brachtenbecker Weg 27
Brachtenbecker Weg 27
58762 Altena

Sachbearbeitung Zahlungsverkehr

Rathaus
Raum: 30
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr
Freitag:8.00 - 11.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Sachbearbeitung Zahlungsverkehr

Rathaus
Raum: 30
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr
Freitag:8.00 - 11.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Sachbearbeitung Zahlungsverkehr

Rathaus
Raum: 30
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

Menü