Personalausweis

Sie benötigen einen Personalausweis?

Deutsche Staatsangehörige sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bitte achten Sie daher stets auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung des Personalausweises für das Kind erfolgt vor der Vollendung des 16. Lebensjahres durch beide Elternteile, wenn Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.

Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

Die Lieferung des Personalausweises dauert 2 bis 3 Wochen ab Beantragung. 

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein Bundespersonalausweis für die Einreise und den Aufenthalt anerkannt wird. Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auch auf der Website des auswärtigen Amtes oder über die App „Sicher Reisen“.

Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID)

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Hinweise dazu erhalten Sie im Bürgeramt bei Antragstellung und in dem Pin-Brief.

Weitere Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

Kosten

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 46,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 27,60 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Vor Ort erstellte Passbilder kosten zusätzlich 6,00€.

Notwendige Unterlagen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihr bisheriges Identitätsdokument mit. Falls ein solches Dokument nicht mehr vorhanden ist, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgeramt in Kontakt.

Bitte bringen Sie ein aktuelles, digitales biometrisches Foto nach den neuen Foto-Richtlinien (QR-Code) mit. 

Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.

Hinweis:

Der Bürgerservice bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice können Sie für ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt.

Passbilder können ab 6 Jahren im Bürgerbüro angefertigt werden.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 46,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 27,60 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Passbilder vor Ort kosten zusätzlich 6,00 €.

Perso, ID, Zweitpass
Ausweis
Bundespersonalausweis

Kontakt

Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

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