Reisepass

Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass?

Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für die Fälle, in denen für Minderjährige (auch Kinder und Säuglinge) ein Reisepass beantragt wird. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert derzeit bis zu zehn Wochen. Wenn Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro im Express-Verfahren hergestellt werden.

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung durch die Vorlage ihres Identitätsdokumentes ausweisen können und die Vollmacht sowie Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) vorlegen.

Kosten

Sie sind 24 Jahre oder älter?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 70,00 €.

Die Gebühr für den Reisepass mit 48 Seiten beträgt 92,00 €

 

Sie sind noch keine 24 Jahre alt?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €.

Die Gebühr für den Reisepass mit 48 Seiten beträgt 59,50 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Notwendige Unterlagen

Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mit. Außerdem müssen Sie ein aktuelles, digitales biometrisches Foto nach den neuen Foto-Richtlinien (QR-Code) mitbringen.

Gegen eine Gebühr von 6,00 Euro kann das biometrische Lichtbild für Ihren neuen Reisepass auch an der Fotostation im Bürgerservice gefertigt werden. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt zur Verwendung für die Passbeantragung in das Fachverfahren überspielt. Bitte beachten Sie, dass die Fotostation für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet ist, sondern erst ab 6 Jahren.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz

Kosten

Sie sind 24 Jahre oder älter?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 70,00 €.

Die Gebühr für den Reisepass mit 48 Seiten beträgt 92,00 €

 

Sie sind noch keine 24 Jahre alt?

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €.

Die Gebühr für den Reisepass mit 48 Seiten beträgt 59,50 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Express-Reisepass

Zusätzlich 32,00€ zu den Kosten des normalen Reisepasses. 

Express-Reisepass

Kontakt

Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

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