Schiedsamt

Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und für Schlichtungsversuche in Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an.

Wann kann das Schiedsamt helfen?

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.

Bei bestimmten Straftaten müssen Sie vor einem Gerichtsverfahren die zuständige Schiedsperson einschalten. Solche Straftaten sind z.B.:

  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Solche bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sind:

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Zäune, Bepflanzung)
  • Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetze

Wie erreichen Sie die zuständige Schiedsperson?

In Altena gibt es drei Schiedsamtsbezirke. Die Schiedsperson wohnt regelmäßig in ihrem Amtsbezirk und arbeitet ehrenamtlich. 

 

Schiedsamtsbezirk:Schiedsfrau/Schiedsmann:
Mühlendorf/Freiheit

Tim Gambalat

Tel. 0175 2915028

E-Mail: t.gambalat@pilling.de

Vertreter: Dietmar Vogt (Bezirk Dahle/Evingsen/Nette) 

Dahle/Evingsen/Nette

Dietmar Vogt

Tel. 02352 22361

E-Mail: LvmVogt@t-online.de

Vertreter: Tim Gambalat (Bezirk Mühlendorf/Freiheit)

Rahmede

Olaf Diembeck

Tel. 02352 50406 oder 0171 1518796

E-Mail: olaf.diembeck@web.de

Vertreter: Dietmar Vogt (Bezirk Dahle/Evingsen/Nette)

Weitere Informationen hier.

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Schiedsamt, Schiedsmänner, Schiedsfrauen, Schiedspersonen

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Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

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