Schöffenamt

Schöffinnen und Schöffen sollen als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. 

Für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schöffen können sich Mitbürgerinnen und Mitbürger bewerben, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 
  • älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
  • nicht vorbestraft oder entmündigt sind
  • im jeweiligen Gerichtsbezirk gemeldet sind
  • keine mit der Justiz verbunden Tätigkeit ausführen. 

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Schöffinnen und Schöffen werden für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Die aktuelle Amtsperiode hat am 01.01.2024 begonnen und endet am 31.12.2028. Die nächste Schöffenwahl für die Wahlperiode 2029 bis 2033 wird im Jahr 2028 durchgeführt.

Kontakt

Sachbearbeitung Interner Service

Rathaus
Raum: 15
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

Menü