Sondernutzung Plakatierung/Infostand/Außenmöblierung

Die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus ist nur mit einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis zulässig. Erlaubnispflichtig sind u. a.:

  • Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
    Hierzu zählen Plakate, Banner und sonstige Werbeeinrichtungen.
     
  • Informationsstände
    die im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden sollen.
     
  • Außenmöblierung
    in Form von Tischen und Stühlen, die im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden sollen.
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