Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehung. Wenn eine dem Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe geltend gemacht werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter/innnen.

Kindeswohl

Kontakt

Rathaus
Raum: 67
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

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