Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dem Steuerpflichtigen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und keine Rückstände gegenüber der Stadt Altena (Westf.) bestehen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich bei der Stadt beantragt werden.

Nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit wird die Bescheinigung ausgehändigt. Die Gebühr beträgt 18,00 Euro.

Kontakt

Sachbearbeitung Finanzen

Rathaus
Raum: 31
Lüdenscheider Str. 22
58762 Altena (Westf.)

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Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

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