Teilungsgenehmigungen
Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung. Dazu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in.
Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung. Dazu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in.