- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
Nölle
Jahresabschlusserstellung, Finanzwesen
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
- Telefon
- +49 2352 209-220
- Fax
- +49 2352 209-203
- m.noelle@altena.de
Kaless-Jäger
Pfändungen, Vollstreckungswesen (Innendienst)
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
- Telefon
- +49 2352 209-229
- Fax
- +49 2352 209-203
- c.kaless-jaeger@altena.de
Schulte-Berg
Leitung Zahlungsverkehr
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
- Telefon
- +49 2352 209-314
- Fax
- +49 2352 209-203
- c.schulte-berg@altena.de
Trippler
Vollstreckungswesen (Außendienst)
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str.2258762Altena (Westf.)
- Telefon
- +49 2352 209-315
- Fax
- +49 2352 209-203
- c.trippler@altena.de
Vollstreckungswesen
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie rechtzeitig, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung, mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Unannehmlichkeiten und weitere Kosten durch die sonst erforderliche Vollstreckung.
Die Einziehung ö¤lliger städtischer Einnahmen geschieht durch die Stadtkasse der Stadt Altena (Westf.). Ebenso können ö¤llige Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe durch die Stadt eingezogen werden. Dazu zählen eigene Ansprüche der Stadt, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte und Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung wie beispielsweise für den WDR, die IHK etc. einzuziehen sind. Geldforderungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vollstreckt. Der Vollstreckung geht in der Regel eine Mahnung voraus.
Die Beitreibung von Geldforderungen wird von dem Vollziehungsbeamten der Stadt vorgenommen. Dem Schuldner gegenüber wird der Vollziehungsbeamte zur Zwangsvollstreckung durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde ermächtigt. Er führt einen behördlichen Ausweis bei sich, den er auf Verlangen vorzuzeigen hat.
Zur Abwendung der Pö¤ndung nimmt der Vollziehungsbeamte Bargeld oder Schecks gegen Quittung entgegen.
Vollstreckt werden kann durch:
Pö¤ndungstätigkeit des Vollziehungsbeamten – u.a. Sachpö¤ndungen beweglicher, körperlicher Gegenstände und Forderungspö¤ndungen.
Kontakt
Rathaus
Raum: 35a
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
Rathaus
Raum: 33
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
Rathaus
Raum: 32
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
Rathaus
Raum: 33
Lüdenscheider Str. 22
58762
Altena (Westf.)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
