Vorkaufsrechtsangelegenheiten

Bevor ein Grundstück im Grundbuch umgeschrieben werden kann, muss von der Stadt bescheinigt werden, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht Gebrauch macht.
Die sogenannte Vorkaufsrechtbescheinigung beantragt der jeweils beurkundende Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadtverwaltung.

Die Gebühr beträgt z. Z. 18,00 €.
(gem. Tarif Nr. 14 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Altena (Westf.) vom 04.12.2000 in der z. Z. geltenden Fassung)

Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Kontakt

Stadtplanung/Bauleitplanung, Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Technisches Rathaus
Raum: 0.10
Lüdenscheider Straße 25/27
58762 Altena

Öffnungszeiten
Tag
Montag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag:9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:9.00 - 12.00 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.

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