Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
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Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
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- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Mansel
Bürgerservice
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- 001Am Markaner158762Altena
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- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
Vorläufiger Personalausweis
Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis?
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist das Bürgeramt, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Ausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Kosten
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Notwendige Unterlagen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mit.
Bitte bringen Sie ein aktuelles, digitales biometrisches Foto nach den neuen Foto-Richtlinien (QR-Code) mit.
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.
Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung für das Kind erfolgt in diesem Fall durch beide Elternteile, wenn Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular „Elternbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt.
Hinweis:
Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice können Sie ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Kontakt
Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762
Altena
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 - 13.00 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
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