Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Einrichtung einer Übermittlungssperre)

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen und gespeicherten Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift):

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden,
  • an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen,
  • an Adressbuchverlage und Herausgeber ähnlicher Nachschlagewerke,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie kostenfrei im Zuge der Anmeldung bei der Meldebehörde oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz

Formular

Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre

Einrichtung einer Übermittlungssperre (Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz)
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