Buschmann
Leitung Abteilung 3 -Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung, Feuerwache
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße25/2758762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-328
- Fax
- +49 2352 209-203
- l.buschmann@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Mansel
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Einrichtung einer Übermittlungssperre)
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen und gespeicherten Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift):
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden,
- an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen,
- an Adressbuchverlage und Herausgeber ähnlicher Nachschlagewerke,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie kostenfrei im Zuge der Anmeldung bei der Meldebehörde oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz
Formular
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre
