Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
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Montag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Anschrift
- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- m.kreuder-rathmann@altena.de
Ludewig
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- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
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- +49 2352 209-227
- s.ludewig@altena.de
Mansel
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- 001Am Markaner158762Altena
- Telefon
- +49 2352 209-320
- Fax
- +49 2352 209-227
- c.mansel@altena.de
An-, Ab- und Ummeldung
Die Formulare finden Sie weiter unten im Aufklappmenü.
Anmeldung (Zuzug von außerhalb)
Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde (oder dem Ausland) nach Altena, haben Sie nach Bezug Ihrer neuen Wohnung zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG), welches am 01.11.2015 in Kraft trat, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers wieder eingeführt.
Deshalb müssen Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt eine ausgefüllte und vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, mit welcher dieser Ihren Einzug bestätigt. (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
Wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt des Märkischen Kreises zuziehen, können Sie zeitgleich zu Ihrer Anmeldung im Sachgebiet “Bürgerservices” Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen, der/die mit der neuen Anschrift versehen werden muss. Das spart Ihnen die Fahrt zum Straßenverkehrsamt in Lüdenscheid oder Iserlohn.
Bitte buchen Sie hierfür in unserer Online-Terminvergabe einen zusätzlichen Termin (siehe unten). Vielen Dank!
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Ausweispapiere aller mitziehenden Personen
(bitte ALLE vorhandenen Ausweise und Pässe zur Adressänderung mitbringen!)
Hinweis: Bei volljährigen Familienangehörigen und Nicht-Familienmitgliedern ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig!
- Personenstandsurkunden aller meldepflichtigen Personen (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
(Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!) - Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1, sofern diese/r direkt hier mit geändert werden soll
- Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Ummeldung (innerhalb Altena)
Das Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt vor, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung bei der Meldebehörde ummelden müssen. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich.
Mit dem neuen BMG wurde im Jahr 2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers wieder eingeführt.
Deshalb müssen Sie bei Ihrer Ummeldung unbedingt eine ausgefüllte und vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, mit welcher dieser Ihren Einzug bestätigt. (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung können Sie im Sachgebiet “Bürgerservices” Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen, der/die mit der neuen Anschrift versehen werden muss. Das spart Ihnen die Fahrt zum Straßenverkehrsamt in Lüdenscheid oder Iserlohn.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Ausweispapiere aller mitziehenden Personen
(bitte ALLE vorhandenen Ausweise und Pässe zur Adressänderung mitbringen!)
Hinweis: Bei volljährigen Familienangehörigen und Nicht-Familienmitgliedern ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig!
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
(Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1, sofern diese/r direkt hier mit geändert werden soll
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Abmeldung des Wohnsitzes in Altena
Sie ziehen aus Altena fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden?
Eine Abmeldung in Altena ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen, frühestens jedoch 7 Tage vor Auszug.
Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Altena aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Altena aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen.
Die Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Notwendige Unterlagen
- Identitätsdokument
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Formulare
Abmeldeformular (Wegzug aus Altena)
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
Information für meldepflichtige Personen nach DSGVO
Es entstehen keine Kosten bei der An-, Um- und Abmeldung.
Die Gebühr zum Umschreiben des Fahrzeugscheins bei Umzügen innerhalb des Märkischen Kreises beträgt 11,70 €.
Personalausweis / Reisepass jeder Person und eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes.
Kontakt
Bürgerservice
Raum: Am Markaner 1
Am Markaner 1
58762
Altena
| Tag | |
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| Montag: | 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 - 13.00 Uhr |
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| Freitag: | 09.00 - 13.00 Uhr |
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